Die Grundlagen der Kooperationsvereinbarung ergeben sich aus dem Niedersächsischen Gesetz über Tageseinrichtungen für Kinder vom 07.02.2002 (§ 3 Abs. 5), dem Niedersächsischen Schulgesetz (§ 6 Abs. 1) und dem Erlass des MK „Die Arbeit in der Grundschule“ vom 03.02.2004 (Nr. 3.5 bis 3.8) (dem Orientierungsplan „Bildung und Erziehung im Elementarbereich niedersächsischer Tageseinrichtungen für Kinder“ vom 12.01.05)
Die Kooperationsvereinbarung soll die Kontinuität der Bildungs- und Erziehungsarbeit von Kindergarten und Grundschule sicherstellen und die gemeinsame und gleichberechtigte Verantwortung für die Zusammenarbeit dokumentieren.
Wichtige Inhalte für die Zusammenarbeit sind
- Regelmäßiger Austausch über die pädagogischen Grundlagen der Bildungsarbeit und die Ziele der beiden Institutionen zur Erleichterung des Übergangs der Kinder vom Kindergarten in die Grundschule
- die Verständigung über elementare Kenntnisse, Interessen, Fähigkeiten und Fertigkeiten der Kinder, die die Ausgangslage für die Arbeit in der Grundschule darstellen
- die vorschulischen Sprachfördermaßnahmen
- der regelmäßige Austausch über Fragen im Zusammenhang mit dem Übergang vom Kindergarten in die Grundschule
Die Zusammenarbeit zwischen der evangelischen Kindertagesstätte Diekholzen und der Grundschule Diekholzen beinhaltet:
- den fachlichen Austausch
- die Benennung von Kooperationsbeauftragten
- die Teilnahme an gemeinsamen Fortbildungsveranstaltungen
- wechselseitige Hospitationen
- die Durchführung gemeinsamer Veranstaltungen (z.B. Elternabende)
- die Beobachtung und Dokumentation von Lernsituationen
- die Durchführung von Gesprächen über den Entwicklungsstand der Kinder
- die Festlegung eines Zeitplans (Kooperationskalender) für gemeinsame Vorhaben und Absprachen