Um mit Konflikten und Beschwerden adäquat umgehen zu können, sollte ein gutes Vertrauensverhältnis sowohl zwischen Eltern bzw. Elternvertretern und Lehrkräften als auch zwischen Schülern/innen und Lehrkräften eine wichtige Grundlage bilden. Dazu sind eine offene Kommunikation und ein enger Kontakt zwischen Eltern, Elternvertretern, Schüler/innen und Lehrkräften unabdingbar. Ziel sollte es sein, Konflikte und Beschwerden möglichst vorab zu vermeiden. Hilfreich dafür können folgende Maßnahmen sein:
- aktiver, regelmäßiger Austausch zwischen allen Beteiligten
- Transparenz
- Abbau von Hemmschwellen
Bei dennoch auftretenden Beschwerden ist folgender Instanzenweg einzuhalten:
- Direktes Gespräch zwischen den beteiligten Konfliktpartnern (ggf. Hinzuziehen von Vertrauenspersonen nach Absprache unter beiden Konfliktpartnern).
Sollte in dieser Instanz keine Einigung / Lösung erzielt werden, folgt (2.): - Eltern wenden sich zunächst an die Fachlehrkraft bzw. Klassenlehrer/in, dann an die Elternvertreter/innen.
Schul. Mitarbeiter/innen wenden sich an die Schulleitung.
Lehrkräfte wenden sich an die Elternvertreter/innen, eine/n Mitschüler/in oder eine Kollegin.
Sollte in dieser Instanz keine Einigung / Lösung erzielt werden, folgt (3.): - Der/die beteiligte Konfliktpartner/in wendet sich an die Schulleitung.
Das Gespräch mit der Schulleitung findet nach Absprache mit allen Beteiligten statt.
Falls die Schulleitung in ihrer Funktion als Lehrerin die Konfliktpartnerin ist, wird ein/e Fachlehrer/in bzw. die Klassenleitung hinzugezogen.
Um Konflikte vermeiden oder schnell klären zu können, gilt grundsätzlich:
- Auf eine Bitte um Rückmeldung muss zeitnah (möglichst innerhalb von 3 Tagen) reagiert werden.
- Ein notwendiger Gesprächstermin sollte in einem dem Anlass angemessenen Zeitraum stattfinden.