Beschwerdekonzept

der Grundschule Diekholzen

1. Rechtliche Grundlage

Das Beschwerderecht für Schülerinnen und Schüler, Eltern sowie schulisches Personal ist in verschiedenen gesetzlichen Vorgaben verankert:

  • § 53 Niedersächsisches Schulgesetz (NSchG) – Mitwirkung von Eltern
  • § 54 NSchG – Mitwirkung von Schülerinnen und Schülern
  • § 89 NSchG – Schulvorstand und Entscheidungsrechte
  • § 96 NSchG – Recht auf Anhörung, Eingaben und Beschwerden
  • Arbeitsschutzgesetz sowie Vorschriften zum betrieblichen Beschwerderecht für Beschäftigte

Darüber hinaus verpflichtet die Verordnung über die Rechte und Pflichten der Schüler/innen und Erziehungsberechtigten (Schulordnung) dazu, dass Beschwerden sachgerecht geprüft und bearbeitet werden.

2. Zielsetzung des Beschwerdekonzepts

  • Transparenz und Nachvollziehbarkeit der Beschwerdewege schaffen
  • Fairen, respektvollen Umgang in Konfliktsituationen gewährleisten
  • Schnelle und angemessene Bearbeitung von Beschwerden sichern
  • Partizipation aller Beteiligten (Eltern, Schüler/innen, Kollegium) stärken
  • Konflikte auf niedrigster Ebene lösen, bevor Eskalationen notwendig werden

3. Grundsätze im Umgang mit Beschwerden

  • Vertraulichkeit: Beschwerden werden vertraulich behandelt.
  • Wertschätzung: Alle Beteiligten werden ernst genommen.
  • Sachlichkeit: Beschwerden werden unabhängig von persönlichen Befindlichkeiten geprüft.
  • Stufenmodell: Beschwerden sollen zunächst auf der niedrigsten Ebene geklärt werden.
  • Dokumentation: Wesentliche Beschwerden werden schriftlich dokumentiert.

4. Ablauf und Stufenmodell

4.1 Beschwerden von Eltern / Erziehungsberechtigten

  1. Erste Ebene: Gespräch mit der/dem direkt betroffenen Lehrkraft.
  2. Zweite Ebene: Falls keine Einigung erzielt wird – Gespräch mit der Schulleitung.
  3. Dritte Ebene: Einschaltung der Klassen- oder Schulelternvertretung.
  4. Vierte Ebene: Schulvorstand oder Gesamtkonferenz (je nach Zuständigkeit).
  5. Letzte Ebene: Beschwerde bei der Landesschulbehörde (Regionalabteilung).

4.2 Beschwerden von Schülerinnen und Schülern

  • Möglichkeit, sich an die Klassenlehrkraft oder eine Vertrauensperson (z. B. Vertrauenslehrer/in, Beratungslehrer/in, Schulsozialarbeit) zu wenden.
  • Falls keine Lösung: Gang zur Schulleitung.
  • Unterstützung durch Klassensprecher oder Schülervertretung (sofern vorhanden).

4.3 Beschwerden von Lehrkräften / pädagogischem Personal

  • Gespräch mit der Schulleitung.
  • Ggf. Einschaltung des Personalrates.
  • Weitere Eskalation: Schulträger oder Landesschulbehörde.

 

5. Verfahren zur Bearbeitung

  • Beschwerden sind mündlich oder schriftlich möglich.
  • Eingehende schriftliche Beschwerden werden im Beschwerdeprotokoll der Schule dokumentiert.
  • Die Schulleitung prüft die Beschwerde, hört alle Beteiligten an und teilt das Ergebnis schriftlich oder mündlich mit.
  • Frist: In der Regel erfolgt eine Rückmeldung innerhalb von 10 Schultagen.

6. Prävention und Kommunikation

  • Jährliche Information der Elternschaft über das Beschwerdekonzept (z. B. im Elternabend oder Schuljahresbrief).
  • Sichtbarmachen des Verfahrens auf der Schulhomepage.
  • Förderung einer offenen Gesprächskultur im Kollegium und in den Klassen.

7. Evaluation

  • Das Beschwerdekonzept wird regelmäßig (mindestens alle 2 Jahre) in der Gesamtkonferenz überprüft und ggf. angepasst.
 

Hier sieht man das Ablaufdiagramm zum Beschwerdekonzept für die Grundschule.
Es zeigt die Stufen von der ersten Beschwerde bis zur Landesschulbehörde sowie die Rückmeldung und Dokumentation.